Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns abgegebenen Angebote und  erbrachten Leistungen sind ausschließlich diese Geschäftsbedinungen.  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns  ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Wir halten uns an unsere Angebote 6 Wochen gebunden. Vertragsabschlüsse  bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Für den Inhalt des Vertrages ist die  Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder, soweit diese nicht vorliegt,  dessen Angebot maßgebend.

3. Preise

Die Angebotsspreise sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als  Festpreis bezeichnet sind.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranlagte  Leistungen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen  des Auftraggebers ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt  insbesondere für Stemm,- Verputz,- Erd,- oder Verleistungsarbeiten sowie  Elektroinstallations,- und Anschlußarbeiten.

Elektrische Zuleitungen und  Anschlüsse gehören grundsätzlich nicht zu den Leistungen des Auftragnehmers,  können aber gemäß den VDE-Vorschriften ausgeführt werden.

Für Nacht,- Sonn,-  und Feiertagsarbeiten, sowie Arbeiten unter erschwerten Bedinungen können  entsprechende Zuschläge berechnet werden. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück,  verpflichtet er sich die bereits entstandenen Kosten gänzlich zu ersetzen.

4. Lieferung und Montage

Dem Auftraggeber ist bekannt, daß wir zur Ausführung des Auftrages auf die  Materiallieferung und Lieferzeiten der Hersteller angewiesensind. Sollten  durch den Hersteller oder durch sonstige uns unverschuldete Störungen  Lieferverzögerungen entstehen, so sind wir berechtigt die Lieferung oder  Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Lieferzeiten beginnen am  folgenden Tage an dem sowohl die kaufmännische als auch die technische Klärung  abgeschlossen und bei uns aufgenommen ist.

5. Ausführung und Abrechnung

Sind Bauleistungen Gegenstand des Vertrages, so richtet sich die  Vertragsausführung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B  und C (Allgemeine Technische Vorschriften für Bau- leistungen - Rolladenarbeiten  DIN 18358) in ihrer gültigen Fassung. Bei kraftbetätigten Toranlagen werden die  Richtlinien für elektrische Fenster, Türen und Tore in ihrer gültigen Fassung,  sowie die bestehenden EU-Normen zugrundegelegt.

Ein Umtausch maßgefertigter  Gegenstände ist ausgeschlossen.

Für Farbabweichungen bei Lackierungen und  Eloxaltönen, sowie
fehlerhafte Markisenstoffe wird keine Garantie übernommen,  soweit dies nicht durch unser Verschulden auftritt. Mindestberechnung für alle  Bauteile, die keinem Raster unterliegen sind grundsätzlich 1 qm bzw. 1 lfm.. Bei  Markisen gilt das Abrechnungs- maß als fertiges Gestell-Außenmaß in der Breite  und von Mauer-kante bis Vorderkante Fallrohr in der Ausladung.

6. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte sowie montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser  Eigentum. Wenn der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät, gestattet  er uns Zutritt zu seinem Grundstück bzw. zu den entsprechenden Räumlichkeiten,  um die Demontage der Gegenstände vorzunehmen. Etwaige Beschädigungen anderer  Bauteile sind von jeglichen Ersatzansprüchen seitens des Käufers  ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist berechtigt die gelieferten Gegenstände  im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er  nicht in Verzug ist.

Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus  Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt  der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir  sind ermächtigt die vom Auftraggeber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der  Auftraggeber ist verpflichtet die Namen der Drittschuldner und die Beträge der  Forderungen uns bei berechtigtem Anspruch mitzuteilen.

7. Zahlung

Zahlungen sind soweit nicht anders vereinbart innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zu  leisten. Reparatur,- und Tagelohnarbeiten sind sofort zu begleichen. Wir  behalten uns vor, Abschlagsforderungen nachLeistungsfortschritt zu  erheben.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt von dem betreffendem  Zeitpunkt an Zinsen in Banküblicher Höhe zu berechnen. Ein Zurückhaltungsrecht  des Käufers ist ausgeschlossen. Angestellte und Monteure sind zur Entgegennahme  von Zahlungen nur bei Zustimmung der Geschäftsleitung berechtigt.

8. Gewährleistung / Haftung

Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte  Eigenschaften haben wir unter Ausschluß aller weiter- gehenden Ansprüche des  Käufers nach unserer Wahl das Recht, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die  Mängel müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden spätestens  inner-halb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Montage. Die Dauer der Gewährleistung  beträgt wenn nicht anders vereinbart 2 Jahre. Für Verbrauchsartikel, insbesodere  aus dem Elektrobereich wie Glühbirnen, Batterien und Akkus beträgt die  Gewährleistung 1/2 Jahr. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden  die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung  übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände  entstehen, so z. B. das Anfrieren der Rolläden im Winter und das Auflaufen  motorisch betriebener Rolladen auf in den Laufweg gestellte Gegenstände z. B.  Besen, Gartenstühle, Tische etc..

Ein Ersatz solcher Schäden die bei der  Durchführung von Nachbesserungsarbeiten allein deswegen unvermeidlich sind, weil  der Käufer entgegen seiner Obliegenheiten die eingebauten Teile nicht zugänglich  gehalten hat, z. B. durch Übertapezieren der Revisions- klappen der  Rolladenkästen, ist ausgeschlossen. Für Schäden an vorzeitig in Betrieb  genommenen Lieferungs- gegenstäden, die ihre Ursache in fehlenden oder  unzureichenden Schutzmaßnahmen haben, haften wir nicht.Eine Haftung unsererseits  entfällt auch dann, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter zwischenzeitlich an  den von uns gelieferten Gegenständen gearbeitet hat. Für Schäden an Tapeten,  Putz, Fliesen, Fensterbänken etc. die durch die Demontage alter Bauteile  entstehen, sowie für Schäden die infolge von Bohr,- oder Stemmarbeiten bei der  Montage neuer Bauteile entstehen können wir keine Haftung übernehmen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedinungen regeln die Ansprüche des Käufers  abschließend. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz aus  Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug aus Verschulden bei Vertragsabschluß aus  der schuldhaften Verletzung der Gewähr- leistungspflichten aus unerlaubter  Handlung oder aus positiver Forderungsverletzung, insbesondere auf Ersatz  jedweder mittelbarer oder unmittelbarer Mängelfolgeschäden - soweit nicht eine  etwaige vertragliche Zusicherung das Ziel verfolgt den Käufer gegen derartige  Mängelfolgeschäden abzusichern - werden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen  auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Soweit eine Haftung verbleibt,  beschränkt sie sich auf den Ersatz des Schadens den wir bei Vertragsabschluß  unter Berücksichtigung aller uns bekannten Umstände als mögliche Folge des  schädigenden Ereignisses hätten voraussehen können.

Soweit eine persönliche  Haftung von Mitarbeitern (gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Arbeitnehmern)  oder Erfüllungsgehilfen in Betracht kommt, haften diese nur im Umfang unserer  Haftung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedinungen. Alle Ansprüche gegen  uns verjähren spätestens nach Ablauf eines Jahres seit Auslieferung bzw. Montage  soweit nicht durch diese Bedingungen andere Fristen vereinbart sind.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetz ist maßgebend.  Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln

10. Sonstiges

Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht  die Wirksamkeit der übrigen Bedinungen oder des Vertrages im Ganzen. Mit  Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen  an.